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   BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55   

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BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55 (https://dejure.org/1955,5011)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1955 - 1 StR 52/55 (https://dejure.org/1955,5011)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1955 - 1 StR 52/55 (https://dejure.org/1955,5011)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 17.10.1898 - 3035/98

    Ist Idealkonkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Versuch der Nötigung möglich?

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Insoweit geht die Bestimmung des § 239 StGB derjenigen des § 240 StGB vor (RGSt 25, 147; 31, 301; 55, 241; 59, 291; 1 StR 686/52 vom 29. September 1953).

    Tateinheit zwischen Freiheitsberaubung und vollendeter Nötigung kommt dagegen insoweit in Betracht, als der Angeklagte Frau F. durch die Drohung, ihr weiterhin den Kopf auf den Boden zu stossen, zum Schweigen zwang; denn insoweit bezweckte er nicht lediglich die Unterlassung einer Ortsveränderung (RGSt 31, 301).

  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Dabei sind die einzelnen Tätigkeitsakte als natürliche Handlungseinheit zu betrachten, da sie durch einen engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in der Weise verbunden waren, dass sich das gesamte Tätigwerden einem dritten Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches zusammengehöriges Tun erkennbar machte (vgl RGSt 58, 113, 116; 76, 140, 143; BGHSt 4, 219, 220) [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52].
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Dabei sind die einzelnen Tätigkeitsakte als natürliche Handlungseinheit zu betrachten, da sie durch einen engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in der Weise verbunden waren, dass sich das gesamte Tätigwerden einem dritten Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches zusammengehöriges Tun erkennbar machte (vgl RGSt 58, 113, 116; 76, 140, 143; BGHSt 4, 219, 220) [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52].
  • RG, 29.03.1920 - IV 1103/19

    1. Welche Wirkung hat der gegen einzelne von mehreren Beteiligten gestellte

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Die Verurteilung wegen eines Vergehens der Bedrohung, war von dem vom Landgericht eingenommenen Standpunkt aus rechtsirrig, da zwischen § 240 und § 241 StGB Gesetzeseinheit besteht, wenn die Bedrohung das Mittel zur Nötigung bildet (RGSt 36, 131, 133; 41, 276, 277; 54, 288).
  • RG, 30.04.1942 - 3 D 11/42

    1. Auf dem Gebiete der Verbrauchsregelung ist der Begriff der "Notschlachtung"

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Dabei sind die einzelnen Tätigkeitsakte als natürliche Handlungseinheit zu betrachten, da sie durch einen engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in der Weise verbunden waren, dass sich das gesamte Tätigwerden einem dritten Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches zusammengehöriges Tun erkennbar machte (vgl RGSt 58, 113, 116; 76, 140, 143; BGHSt 4, 219, 220) [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52].
  • RG, 23.02.1894 - 106/94

    1. Können die Vergehen der §§ 239. 240 St.G.B.'s in Idealkonkurrenz begangen

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Insoweit geht die Bestimmung des § 239 StGB derjenigen des § 240 StGB vor (RGSt 25, 147; 31, 301; 55, 241; 59, 291; 1 StR 686/52 vom 29. September 1953).
  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Insoweit geht die Bestimmung des § 239 StGB derjenigen des § 240 StGB vor (RGSt 25, 147; 31, 301; 55, 241; 59, 291; 1 StR 686/52 vom 29. September 1953).
  • RG, 25.06.1925 - II 166/25

    1. Verstößt es gegen § 331 StPO., wenn die Strafkammer den Angeklagten auf seine

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Insoweit geht die Bestimmung des § 239 StGB derjenigen des § 240 StGB vor (RGSt 25, 147; 31, 301; 55, 241; 59, 291; 1 StR 686/52 vom 29. September 1953).
  • RG, 05.05.1908 - II 320/08

    Welches rechtliche Verhältnis besteht zwischen § 253 St.G.B.'s einerseits und §§

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Die Verurteilung wegen eines Vergehens der Bedrohung, war von dem vom Landgericht eingenommenen Standpunkt aus rechtsirrig, da zwischen § 240 und § 241 StGB Gesetzeseinheit besteht, wenn die Bedrohung das Mittel zur Nötigung bildet (RGSt 36, 131, 133; 41, 276, 277; 54, 288).
  • RG, 03.03.1903 - 4488/02

    Kann die Widerrechtlichkeit der Nötigung zur Abstandnahme von der Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55
    Die Verurteilung wegen eines Vergehens der Bedrohung, war von dem vom Landgericht eingenommenen Standpunkt aus rechtsirrig, da zwischen § 240 und § 241 StGB Gesetzeseinheit besteht, wenn die Bedrohung das Mittel zur Nötigung bildet (RGSt 36, 131, 133; 41, 276, 277; 54, 288).
  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 699/77

    Öffentliche Aufforderung zur Freiheitsberaubung durch gewaltsame Hinderung von

    Dient die Freiheitsberaubung zugleich der Erzwingung eines weitergehenden Verhaltens, so ist Tateinheit mit Nötigung gegeben (RGSt 25, 147; 31, 301; BGH 1 StR 686/52 vom 29. September 1953 und 1 StR 52/55 vom 26. April 1955).
  • BGH, 27.03.1962 - 1 StR 70/62

    Rechtsmittel

    Eine Verurteilung wegen Bedrohung nach § 241 StGB konnte weder statt dessen noch daneben in Betracht kommen, weil der Tatbestand der Bedrohung durch den Tatbestand der Nötigung verdrängt wird, wenn die Bedrohung das Mittel der Nötigung ist (RGSt 36, 131, 133; BGH Urt. v. 26. April 1955 - 1 StR 52/55).
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